- Start
- Produkte
- Universal Gartenschere 20
Art. 371
Universal Gartenschere 20
Universal Bypass-Gartenschere für die kleine Hand. Perfekt für Schnitte aller Art in Ihrem Hobbygarten. - Länge: 20 cm - Gewicht: 172 g Mehr lesen Zu Favoriten hinzufügen- Produktbeschreibung
- Passt zu
Universal Bypass-Gartenschere für die kleine Hand. Perfekt für Schnitte aller Art in Ihrem Hobbygarten.
- Länge: 20 cm
- Gewicht: 172 g
- Länge: 20 cm
- Gewicht: 172 g
Finde einen Wiederverkäufer in deiner Nähe
Fülle die folgenden Felder aus um einen Wiederverkäufer in deiner Nähe zu finden.
Dein Produkt
Universal Gartenschere 20
Ähnliche Produkte
Art. 322
Gartenschere Bypass 19
Diese praktische Gartenschere verfügt über zwei scharfe Chrome-Klingen, welche einen präzisen und sauberen Schnitt ermöglichen.…Art. 323
Gartenschere Bypass 19,5
Ein genauer Schnitt ist dank der Garteschere 19,5 ein Leichtes. Sie verfügt über einen schmalen…Art. 1420
Starter Kit Baumschnitt
Das perfekte Basis-Kit für Anfänger, welche den Baumschnitt von Obstpflanzen lernen möchten. Kit bestehend aus:…Art. 362
Bypass Gartenschere 19
Diese hochqualitative Gartenschere ist ein wahres Leichtgewicht und liegt dank der ergonomisch geformten Griffe komfortabel…Art. 363
Bypass Gartenschere 19,5
Ein genauer Schnitt ist dank der Garteschere 19,5 ein Leichtes. Sie verfügt über einen schmalen…Art. 364
Amboss Gartenschere 20
Die abgerundete Klinge der Amboss-Gartenschere 20 sorgt für einen sauberen Schnitt. Dank der ergonomisch geformten…Art. 933
Floristenschere 17
Handliche leichtgewichtige Schere, ideal zum Schneiden von Schnittblumen, Kräutern und dünnen Zweigen. Mit einer Länge…Art. 934
Floristenschere 19,5
Handliche leichtgewichtige Schere, ideal zum Schneiden von Schnittblumen, Kräutern und dünnen Zweigen. Mit einer Länge…Art. 7244
Ratschenschere 18
Ideal für den Garten- und Obstbau. Mit der Ratschenschere wird der Kraftaufwand beim Schneiden um…Art. 7246
Ratschenschere 17
Ratschenschere für den Garten- und Obstbau. Mit der Ratschenschere wird der Kraftaufwand beim Schneiden um…Art. 344