Herstellergarantie der Fa. Stocker GmbH (MwSt.Nr IT02527270215), mit Sitz in 39011 Lana (BZ), Industriezone 1/7.
1. Gegenstand der Herstellergarantie und Garantiezeiten
Die gegenständliche Herstellergarantie für Konsumenten gilt – limitiert auf die Länder Österreich, Italien, Deutschland und Spanien - im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung von 24 Monaten, unter der Bedingung, dass Sie sich innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erwerb des Produktes auf unserer Homepage [www.stockergarden.com/de/welcome] gemäß dem der Packung beiliegenden Informationsblatt registrieren.
Von der hier gewährten Herstellergarantie sind die folgenden Komponenten ausgeschlossen:
Produkt-Kategorie: Elektroscheren – Elektrosägen – Elektrischer Rüttler
- Klinge für elektrische Baumschere
- Gegenklinge für elektrische Baumschere
- Fixier-Kit für Klinge
- Batterie Li-Ion
- Kabel
- Kettensägekette
- Kettensägeschiene
- Stangen für Elektrischer Rüttler
In jedem Fall ausgeschlossen von dieser Herstellergarantie sind Defekte, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Defekt für das Alter und die Laufleistung des Produkts typisch ist und deshalb nicht als Sachmangel bezeichnet werden kann.
Die Zeit über welche unsere Herstellergarantie gilt variiert wie folgt:
- BASIC: Im Rahmen unseres BASIC-Angebotes gewährt die Fa. Stocker eine unentgeltliche Garantiezeit von 12 Monaten (kumuliert mit der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung insgesamt also 36 Monate).
- PRO: Für einige Produkte, gewährt die Fa. Stocker, hingegen, gegen Bezahlung eine Verlängerung der Herstellergarantie auf 36 Monate (kumuliert mit der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung insgesamt also 60 Monate).
Die Garantieleistung unter A) ist mit jener unter B) nicht kumulierbar.
2. Geltendmachung von Ansprüchen aus der Herstellergarantie - Voraussetzungen
Jegliche Ansprüche aus unserer Herstellergarantie sind direkt beim Verkaufspunkt geltend zu machen, wo das betreffende Produkt gekauft worden ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme jeglicher Herstellergarantie ist die Registrierung auf der Webseite [www.stockergarden.com/de/welcome] innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Kauf. Will der Endkonsument einen Garantiefall geltend machen, hat er innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Erkennen des Mangels, den entsprechenden Zahlungsbeleg, Fotos und eine klare Beschreibung der Mängel schriftlich beim Vertriebspartner, wo er das Produkt erworben hat, anzuzeigen.
Die oben angeführten freiwillige Herstellergarantie umfasst nur Produktfehler, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler verursacht wurden. Des Weiteren gilt sie ausschließlich dann, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung und gemäß dem technischen Datenblatt installiert und betrieben wurde. Wenn der Vertriebspartner oder der Endkonsument das Produkt nach Erwerb verändert oder das Produkt mit anderen Produkten mischt oder andere Komponenten hinzufügt, entfällt die Herstellergarantie. Misslungene, eigenmächtige oder von nicht autorisierten Dritten durchgeführte Reparaturversuche führen zum Erlöschen des Anspruchs aus der gegenständlichen Herstellergarantie.
3. Rechte und Pflichten im Rahmen der Garantie
Der Fa. Stocker steht es frei, die Produkte entweder zu reparieren oder Ersatzprodukte von gleicher oder ähnlicher Qualität zu liefern. Mehrfache Reparaturen oder Anpassungen sind zulässig. Jegliche weitere Ansprüche, welcher Art und Weise auch immer, einschließlich der Ansprüche auf Schadenersatz und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Ersatzprodukte können neue oder recycelte Materialien enthalten, die in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig oder höherwertig zu neuen Produkten oder deren Komponenten sind. Wir garantieren, dass Ersatzprodukte für den Zeitraum, der unter der für das ersetzte oder reparierte Produkt geltenden Garantiezeit verbleibt, frei von Material- oder Herstellungsfehlern sind.
Die Fa. Stocker lehnt hiermit jegliche Haftung, die über den hier beschriebenen freiwilligen Rahmen der Herstellergarantie hinausgeht, ab.
4. Anwendbares Recht
Die hier dargelegte Garantieverpflichtung ist, im Sinne des Art. 6 iVm Art. 3 der Europäischen Verordnung Nr. 593/2008, vom italienischen Konsumentenschutzgesetz (GvD 206/2005), gemäß Europäischer Richtlinie 2011/83/EU und Europäischer Richtlinie 1999/44/EG, geregelt. Es finden im Sinne der Europäischen Verordnung Nr. 593/2008 jedenfalls zwingende Normen jener Rechtsordnung, die in jenem Staat gilt, in welcher der Endkonsument ansässig ist, Anwendung, welche einen erhöhten Schutz für Endkonsumenten bei Zugeständnis zusätzlicher Garantieleistungen vorsehen.